Informationen für Wahlhelfende
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 92.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson.
Wahlvorstände und Wahlhelfertätigkeit
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Ich bin als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer berufen worden. Kann ich ablehnen?
Ich bin Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Ich bin Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Steht mir für den Wahltag Sonderurlaub zu?
Kann eine Wahlbewerberin bzw. ein Wahlbewerber auch Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein?