Bundestagswahl 2025

Informationen für Wählende

Hier finden Sie Fragen und Antworten unter anderem zu:

Dieses Bild zeigt Flaggen verschiedener Staaten. © Marcel Schauer - Fotolia.com / 40103765

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen.