Parteien

Parteien

Das Grundgesetz räumt den Parteien einen verfassungsrechtlichen Status ein. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Damit erhalten Parteien eine herausragende Stellung für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Parteien in ständiger Rechtsprechung als „integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens“.