Der Bundeswahlleiter und seine Aufgaben
Wir begrüßen Sie auf www.bundeswahlleiter.de.
Auf dieser Internetseite erhalten Sie umfassende Informationen zur Funktion und zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters, zu bevorstehenden und früheren Bundestags- und Europawahlen, zu Parteien und wahlrechtlichen Themen.
Der Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat auf unbestimmte Zeit ernannt. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes zum Bundeswahlleiter zu bestellen, weil er in dieser Eigenschaft zur Erfüllung seiner Aufgaben auf das Personal und die Einrichtungen des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen kann.
Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört insbesondere, als Wahlorgan mit Unterstützung der anderen Wahlorgane Bundestags- und Europawahlen organisatorisch vorzubereiten und durchzuführen. Daneben obliegt ihm die Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen.
Wahlen zum Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag erfolgen nach einem bestimmten im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelten Verfahren, das von der Wahlvorbereitung zur Wahlhandlung und über die Feststellung des Wahlergebnisses bis zum Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag führt.
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Ein in allen Mitgliedstaaten einheitliches Wahlgesetz besteht nicht, vielmehr konkretisieren sie die Vorgaben des Direktwahlaktes in eigenen nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, kurz Europawahlgesetz. Es enthält insbesondere nähere Vorschriften über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen
Der Bundeswahlleiter führt eine Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen nach den Vorschriften des Parteiengesetzes.
Diese Sammlung ist öffentlich einsehbar. Sie hat den Zweck, die Publizität der deutschen Parteienlandschaft zu gewährleisten, damit sich alle anhand der hinterlegten Satzungen und Programme über die Ziele und innere Ordnung der Parteien informieren können.
Auch Sie haben die Möglichkeit, sich über alle in der Unterlagensammlung geführten Vereinigungen zu informieren und die hinterlegten Satzungen und Programme anzusehen.
Wenn Sie zu dieser Internetseite, zum Bundeswahlleiter oder zu Bundestags- und Europawahlen Fragen haben oder Informationen benötigen, kontaktieren Sie das Büro des Bundeswahlleiters über das Kontaktformular:
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
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