Bundestagswahl 2025

Termine und Fristen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist der Entwurf der Rechtsverordnung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages ist beabsichtigt, dass die Verkündung der Verordnung zeitgleich mit der Bekanntgabe der Auflösung des Deutschen Bundestages sowie der Anordnung des Wahltages durch den Bundespräsidenten erfolgt.

Der untenstehende Fristenkalender zeigt – ausgehend von einem voraussichtlichen Wahltag 23. Februar 2025 – die Fristen im Falle des Inkrafttretens des oben verlinkten Entwurfes einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Termin Ereignis
Di, 07.01.2025 18:00
(47. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag – bis 18:00 Uhr – für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl bei der Bundeswahlleiterin durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren

So, 12.01.2025
(42. Tag vor der Wahl)  

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind

Di, 14.01.2025
(40. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Feststellung und Bekanntgabe

  1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren
  2. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien durch den Bundeswahlausschuss anzuerkennen sind
Sa, 18.01.2025
(36. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert

Mo, 20.01.2025 18:00
(34. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag – bis 18:00 Uhr – für die Einreichung

  1. der Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung und
  2. der Landeslisten bei der Landeswahlleitung
Do, 23.01.2025
(31. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorgenannte Beschwerde

Fr, 24.01.2025
(30. Tag vor der Wahl)  
  1. Fristablauf
    1. für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages
    2. für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren
       
  2. Entscheidung über die Zulassung
    1. des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen
    2. des Landeswahlausschusses zu Landeslisten
Mo, 27.01.2025
(27. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden

  1. an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
  2. an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
Di, 28.01.2025
(26. Tag vor der Wahl)  

Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen

Do, 30.01.2025
(24. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Entscheidung

  1. des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags
  2. des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
So, 02.02.2025
(21. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die

  1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
  2. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
Mo, 03.02.2025
(20. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung

  1. der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleitung
  2. der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlleitung
Mo, 03.02.2025 bis Fr, 07.02.2025
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)  

Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses

Do, 13.02.2025
(10. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses

Sa, 15.02.2025
(8. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen

Mo, 17.02.2025
(6. Tag vor der Wahl)  

Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren

Mi, 19.02.2025
(4. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

Fr, 21.02.2025 15:00
(2. Tag vor der Wahl)  

Letzter Tag – bis 15:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen

 So, 23.02.2025
(Wahltag
)  
  1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
  2. bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin
Ab Mo, 24.02.2025
(nach dem Wahltag)  
  1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
  2. Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Feststellung des Bundeswahlausschusses, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen.
  3. Vorläufige Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Landeswahlausschuss und Benachrichtigung dieser durch die Landeswahlleitung.
  4. Ermittlung und abschließende Feststellung des Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung und Benachrichtigung dieser durch die Bundeswahlleiterin.
  5. Öffentliche Bekanntmachung
    1. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und des Namens der gewählten Person im Wahlkreis durch die Kreiswahlleitung
    2. des endgültigen Wahlergebnisses im Land und der Namen der im Land gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Landeswahlleitung
    3. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, der Verteilung der Sitze auf die Parteien – gegliedert nach Ländern – sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Bundeswahlleiterin
Spätestens am Di, 25.03.2025
(30. Tag nach der Wahl)  

Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages

Mi, 23.04.2025
(2 Monate nach der Wahl)  

Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, der Bundeswahlleiterin und der Präsidentin des Bundestages