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Europawahlgesetz (EuWG)

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG). Es konkretisiert die Vorgaben des Direktwahlaktes für die Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu enthält das EuWG insbesondere nähere Vorschriften über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Das Europawahlgesetz regelt in drei Abschnitten Folgendes:

  • Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (§§ 1 - 20)
  • Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament (§§ 21 - 24)
  • Schlussbestimmungen (§§ 25 - 30)

Das Europawahlgesetz finden Sie als PDF-Datei zum Download in unserem Internetangebot.

Das entsprechende Gesetzblatt kann von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. bezogen werden. Die Anschrift lautet:

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Stand: 3. Januar 2023