Vertrag von Lissabon – Neufassung der EU-Verträge
Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde am 13. Dezember 2007 in der portugiesischen Hauptstadt von den Vertretern der damaligen 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Vertrag von Lissabon
Wichtigste Neuerungen: Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments und Änderungen in der Sitzverteilung, Änderung des Abstimmungsverfahrens im Rat, Einführung der Ämter eines ständigen Präsidenten des Rates der Europäischen Union und eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) umbenannte ehemalige EG-Vertrag bilden die Basis, auf denen die Union beruht.
Vertrag über die Europäische Union (EUV), konsolidierte Fassung
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), konsolidierte Fassung
Vertrag von Nizza
Bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bildeten drei sogenannte Gründungsverträge das Fundament der Europäischen Union:
- der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV)
- der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV)
- der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)
Der EG-Vertrag war hervorgegangen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), der am 25. März 1957 gemeinsam mit dem Euratom-Vertrag von den sechs Gründungsstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet worden war. Der EWG-Vertrag und der Euratom-Vertrag sind deshalb bekannt als „Römische Verträge“. Der EU-Vertrag und der EG-Vertrag enthielten die wichtigsten Grundlagen für das Europäische Parlament. Der Euratom-Vertrag spielte demgegenüber zuletzt eine untergeordnete Rolle und wird nunmehr nach dem Vertrag von Lissabon als Protokoll weitergeführt.
Die Europäische Union wurde am 7. Februar 1992 durch Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht gegründet. Damit wurde gleichzeitig der EWG-Vertrag in EG-Vertrag umbenannt und neu nummeriert. Beide Verträge wurden durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 geändert und galten bei der Europawahl 2009 in der Fassung des Vertrags von Nizza. Dieser war am 26. Februar 2001 unterzeichnet worden und am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Der EU- und der EG-Vertrag in der Fassung von Nizza enthielten die grundlegenden Vorschriften zum Europäischen Parlament und zur Unionsbürgerschaft, die zur aktiven und passiven Teilnahme an der Europawahl berechtigt.
Auszug aus dem Vertrag von Nizza, konsolidierte Fassung
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