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Direktmandat

Ein Direktmandat war bis zur Bundestagswahl 2021 der Wählerauftrag als Abgeordneter für den Bundestag, den diejenige Wahlkreisbewerberin oder derjenige Wahlkreisbewerber erhielt, die bzw. der die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint hatte. Erfolgreiche Wahlkreisbewerbende wurden daher umgangssprachlich auch als Direktkandidatinnen bzw. Direktkandidaten bezeichnet.

Nach Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 gibt es keine Direktmandate mehr. Eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber einer Partei ist nunmehr als Abgeordnete bzw. Abgeordneter gewählt, wenn sie oder er die meisten Erstimmen auf sich vereinigt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung einen Sitz erhält. Bei Erststimmengleichheit im Wahlkreis entscheidet das von der Kreiswahlleitung zu ziehende Los. Bei Stimmengleichheit im Verfahren der Zweitstimmendeckung ist das Los von der Bundeswahlleiterin zu ziehen.

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 6 BWG

Stand: 15. Oktober 2024