Bundestag
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich auf 4 Jahre gewählt werden. Er ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin.
Der Bundestag ist der zentrale Ort demokratischer Diskussionen und Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Bewilligung des Staatshaushalts (Budgetrecht).
Weitere wichtige Befugnisse kommen hinzu. Dazu gehören vor allem:
- die Entscheidung über einen Antrag des Regierungschefs, ihm das Vertrauen auszusprechen; und die Möglichkeit den Kanzler durch konstruktives Misstrauensvotum, nämlich durch die Wahl eines Nachfolgers zu stürzen,
- die Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalles,
- die Bestimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des „Gemeinsamen Ausschusses“, der in Notfällen viele parlamentarische Zuständigkeiten übernimmt,
- die endgültige Entscheidung über einen Friedensschluss,
- die Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten,
- das Recht, den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen,
- die Wahl der Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,
- die Beteiligung an der Berufung von Richterinnen und Richtern für die obersten Gerichtshöfe des Bundes,
- die Entsendung von Abgeordneten in internationale Gremien,
- die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissonen,
- die Erledigung von Bitten und Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag,
- die Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit einer Bundestagswahl,
- die Entscheidung in Immunitätsangelegenheiten, das heißt die Aufhebung des Schutzes von Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung.
Der Bundestag ist völlig unabhängig und frei in der Wahl seiner Gremien, insbesondere seines Präsidenten und dessen Stellvertreters.
Stand: 1. Oktober 2014