Bundestagswahl 2025

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme an der Bundestagswahl

Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und Einzelbewerbinnen bzw. -bewerbern. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, um an der Wahl zum Deutschen Bundestag als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können, wird im Folgenden dargestellt.

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