Bundestagswahl 2025

Der Wahlsonntag

Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Wahlberechtigte sollten die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigt man die Wahlbenachrichtigung vor, wenn dies der Wahlvorstand verlangt, und erhält einen Stimmzettel. Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt er die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.

Rechtsgrundlagen

§ 47 Absatz 1, § 56 Abs. 1-4 BWO