Bundestagswahl 2025

Wahlprüfung

Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Das Grundgesetz gibt vor, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Seine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob das festgestellte Ergebnis der Wahl rechtmäßig zustande gekommen ist.

Der Bundestag wird jedoch nur auf Einspruch hin tätig.

Siehe auch: Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages „Informationsblatt zu Wahleinsprüchen

 

Rechtsgrundlagen

Artikel 41 GG
§ 49 BWG
WahlPrG
§ 48 BVerfGG