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Wahlprüfungsausschuss

Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Für die Entscheidungen des Bundestages über Wahlprüfungsangelegenheiten ist der Wahlprüfungsausschuss vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages.

Der Wahlprüfungsausschuss wird für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt. Er verhandelt mündlich und in öffentlicher Sitzung. Über das Ergebnis berät er jedoch geheim. Der Beschluss wird dann schriftlich festgehalten und dem Bundestag zugeleitet.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

Art. 41 Abs. 1 S. 1 GG
§ 49 BWG
WPrüfG

Europawahl:

§ 26 EuWG

Stand: 1. Dezember 2015