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Unterstützungsunterschriften

Bei der Bundestagswahl und bei der Europawahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.

Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.

Seit der Bundestagswahl 2025 ist auf den Formblättern zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften sowohl für Kreiswahlvorschläge als auch für Landeslisten nur noch der Wohnort der benannten Bewerberin bzw. des Bewerbers anzugeben.

Stand: 15. Oktober 2024