Nationale Minderheiten
Nationale Minderheiten in Deutschland sind:
- die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit,
- die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit,
- die Friesen deutscher Staatsangehörigkeit,
- die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.
Unter anderem sind folgende Kriterien maßgeblich:
- die Vertretung der Ziele und Interessen der Minderheiten
- die historische Verwurzelung in der Minderheit
- die Mehrheit der Mitglieder des Parteivorstandes und die Mehrheit der Parteimitglieder müssen der Minderheit angehören
- die Bekenntnis zum Volkstum der Minderheit
- die organisatorische Verankerung in der Minderheit
Stand: 17. Januar 2019