Nationale Minderheiten
Nationale Minderheiten in Deutschland sind:
- die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit,
 - die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit,
 - die Friesen deutscher Staatsangehörigkeit,
 - die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.
 
Unter anderem sind folgende Kriterien maßgeblich:
- die Vertretung der Ziele und Interessen der Minderheiten
 - die historische Verwurzelung in der Minderheit
 - die Mehrheit der Mitglieder des Parteivorstandes und die Mehrheit der Parteimitglieder müssen der Minderheit angehören
 - die Bekenntnis zum Volkstum der Minderheit
 - die organisatorische Verankerung in der Minderheit
 
Stand: 6. Januar 2025