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Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Immunität bezeichnet den besonderen rechtlichen Schutz von Abgeordneten vor Strafverfolgung für die Dauer ihrer Mandatszeit. 

Die Immunität schließt Strafverfahren und sonstige Zwangsmaßnahmen nicht aus, jedoch ist ihre Durchführung von einer Genehmigung des Deutschen Bundestages abhängig. Ziel ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu sichern und die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats, insbesondere vor politisch motivierten Strafverfahren, zu schützen. 

Auch Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Abgeordneten bedürfen vorab der Zustimmung des Parlaments. 

Eine Ausnahme gilt, wenn Abgeordnete auf frischer Tat oder spätestens am folgenden Tag festgenommen werden, dann sind auch weitere Strafverfolgungsmaßnahmen zulässig.

Rechtsgrundlagen

Artikel 46 Abs. 2-4 GG
§§ 127 I, 104 I StPO