Der Wahlsonntag
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Wahlberechtigte sollten die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigt man die Wahlbenachrichtigung vor, wenn dies der Wahlvorstand verlangt, und erhält einen Stimmzettel. Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt er die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.
Mein Wahlraum
Im Wahlraum
Aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ergibt sich, dass alle Personen Zutritt zum Wahlraum haben, um entweder dort zu wählen oder um zu beobachten, ob die Wahlhandlung den wahlrechtlichen Bestimmungen gemäß abläuft.
Der Wahlvorstand hat unter anderem die Aufgabe, im Wahlraum für Ruhe und Ordnung und somit für einen störungsfreien Wahlablauf zu sorgen.
Muss ich im Wahlraum meinen Personalausweis vorlegen?
Muss ich zur Stimmabgabe die Wahlkabine nutzen?
Darf ich mit meiner Partnerin bzw. meinen Partner die Wahlkabine aufsuchen?
Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?
Dürfen beim Wählen Selfies oder Videoaufzeichnungen gemacht werden?
Ist es ausreichend, wenn nur ein Bleistift in der Wahlkabine liegt?
Der Stimmzettel
Wählen unter COVID-19
Das Tragen von Masken (FFP2, OP-Maske, Alltagsmaske) im Wahllokal ist möglich und je nach Entwicklung der Pandemie gegebenenfalls geboten oder sogar vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung und die Hinweise am Wahllokal vor Ort.