Bundestagswahlen Die Wahl des Bundestages erfolgt nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht (Erststimme) und Verhältniswahlrecht (Zweitstimme). Rechtsgrundlagen § 1, § 4 - § 6 BWG Nach oben
Europawahlen Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eine Verhältniswahl auf der Grundlage von Listen. Anders als bei Bundestagswahlen haben hierbei alle Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme. Rechtsgrundlagen § 2, § 8 EuWG Nach oben