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Wahltermin

Die Festlegung des Wahltermins ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen von grundlegender Bedeutung. Durch seine Bestimmung beginnt einerseits der Lauf von Fristen, andererseits wird der Personenkreis der Wahlberechtigten konkretisiert.

Es ist zulässig, Parlamentswahlen auf Bundesebene (Bundestags- oder Europawahl) mit Landtagswahlen zusammenzulegen. Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der Landesgesetzgeber.

Stand: 28. August 2024