Wahlpflicht
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht. Anders ist dies beispielsweise in Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern. Wählt eine wahlpflichtige Person ohne ausreichende Begründung nicht, kann dort eine Geldstrafe verhängt werden. Nach deutscher Auffassung würde die Wahlpflicht der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. Selbstverständlich besteht eine gewisse moralische Pflicht, an der Wahl teilzunehmen („Wahlrecht ist Wahlpflicht“).
Stand: 13. Februar 2023