Wahlkreiskommission
Die Wahlkreiskommission ist ein parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium, das für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl maßgebliche Vorarbeit leistet. Als ständige Wahlkreiskommission wird sie vom Bundespräsidenten berufen.
In der Vergangenheit wurde der Präsident bzw. die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes zum bzw. zur Vorsitzenden der Wahlkreiskommission gewählt.
Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.
Am 17. Juni 2026 hat die Wahlkreiskommission ihren Bericht für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages an den Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Herrn Bernd Krösser, übergeben. Der Bericht der Wahlkreiskommission wurde als Bundestagsdrucksache 21/6800 (159 MB) veröffentlicht.
Der Bericht dient zwar als maßgebliche Vorarbeit für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl. Eine Entscheidung über Änderungen der Wahlkreiseinteilung trifft jedoch letztendlich der Deutsche Bundestag allein durch Bundesgesetz.
Rechtsgrundlagen
§ 3 BWG
Stand: 20. Juli 2026