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Stimmenkombination/Stimmensplitting

Bei der Bundestagswahl hat jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt sie oder er den Direktkandidaten in ihrem bzw. seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jeder und jedem Wahlberechtigten überlassen, ob sie oder er Direktkandidatin oder -kandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.

Wählt sie oder er mit der Erst- und Zweitstimme Direktkandidatin oder -kandidat und Landesliste verschiedener Parteien, dann splittet sie ihre bzw. er seine Stimme.

Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme.

 

Entwicklung von Stimmensplitting bei der Bundestagswahl
Jahr Stimmensplitting in Prozent
1957 6,4
1961 1 4,3
1965 6,5
1969 7,8
1972 8,8
1976 6,0
1980 10,1
1983 10,9
1987 13,7
1990 15,6
1994 2
1998 2
2002 20,5
2005 23,9
2009 26,4
2013 23,0
2017 27,3
2021 24,9

1  1961 bis 1990 ohne Wählende mit Wahlschein.
2  In diesem Jahr wurde keine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Stand: 9. Februar 2023