Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ist gesetzlich festgelegt.
Bei Bundestagswahlen:
- Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben.
- Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
- Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten.
- Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Abs. 3 BWG
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Bei Europawahlen:
- Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich in den einzelnen Ländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Europawahl mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben.
- Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Abs. 3 EuWG
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Stand: 1. Juni 2016