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Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses der Bundestagswahl

Das vorläufige Wahlergebnis der Bundestagswahl wird unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlorganen ermittelt und auf schnellstem Wege (als sogenannte Schnellmeldung) an das Wahlorgan der nächsten administrativen Ebene weitergeleitet.

Im ersten Schritt werden in den Wahllokalen die Stimmzettel ausgezählt und die Wahlergebnisse der Wahlbezirke ermittelt. Dabei stellen die Wahlvorstände die Zahlen

  • der Wahlberechtigten,
  • der Wählerinnen bzw. Wähler,
  • der gültigen und ungültigen Erststimmen,
  • der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,
  • der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen und
  • der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen

fest. Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststeht, gibt der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin das Wahlergebnis mit den bezeichneten Angaben bekannt und meldet es der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse ihrer Wahlbezirke zusammenfasst und der Kreiswahlleitung mitteilt.

Die Kreiswahlleitung ermittelt nach den Schnellmeldungen der Gemeindebehörden das vorläufige Wahlergebnis im Wahlkreis und teilt dies unter Einbeziehung der Ergebnisse der Briefwahl auf schnellstem Wege der Landeswahlleitung mit; dabei wird angegeben, welcher Bewerber bzw. welche Bewerberin als gewählt gelten kann.

Die Landeswahlleitung meldet der Bundeswahlleiterin die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort und laufend weiter. Außerdem ermittelt die Landeswahlleitung nach den Schnellmeldungen der Kreiswahlleitungen das vorläufige zahlenmäßige Wahlergebnis im Land und meldet es ebenfalls auf schnellstem Wege der Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin ermittelt nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleitungen das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach den gesetzlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen

§§ 37 ff. BWG
§§ 67 ff., § 71 BWO