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Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzende sowie acht Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und zwei Richterinnen bzw. Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen.

Der Bundeswahlausschuss besteht auch nach der jeweiligen Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich.

Stand: 15. Oktober 2024