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Pressemitteilung Nr. 30/24 vom 3. Juni 2024

Europawahl 2024: Verkündung Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr und vorläufiges Wahlergebnis

WIESBADEN/BERLIN – Bei der Wahl zum 10. Europaparlament am Sonntag, dem 9. Juni 2024, wird die Bundeswahlleiterin am Nachmittag den Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.

Der Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr wird auf der Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ohne der Briefwahl ermittelt. Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und von der Bundeswahlleiterin veröffentlicht.

Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um 18:00 Uhr. Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den Wahllokalen mit der Auszählung der Stimmen.

Ab Schließung der Wahllokale im letzten EU-Mitgliedstaat – Italien um 23:00 Uhr – werden die bis dahin eingegangenen Ergebnisse aller Wahlvorschläge ab Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise im Internetangebot der Bundeswahlleiterin eingestellt. Die danach eingehenden Resultate werden fortlaufend im Internet zur Verfügung gestellt und zu Zwischenergebnissen auf Landes- beziehungsweise Bundesebene zusammengefasst.

Das vorläufige amtliche Ergebnis wird voraussichtlich in den frühen Morgenstunden des 10. Juni bekanntgegeben. Danach stehen ausführliche Ergebnisse im Internetangebot der Bundeswahlleiterin im PDF-Format zur Verfügung.

Prognosen und Hochrechnungen, die üblicherweise am Wahltag ab 18:00 Uhr veröffentlicht werden, stammen ausschließlich von den Wahlforschungsinstituten. Sie beruhen auf Wählernachbefragungen und ersten Ergebnissen der öffentlichen Stimmenauszählungen in einzelnen Wahllokalen.

Open-Data-Angebot der Bundeswahlleiterin

Für Medien, Wissenschaft und interessierte Anwenderinnen und Anwender bietet die Bundeswahlleiterin alle aktuellen Ergebnisdaten auch im XML- und CSV-Format zum Download an (https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/ergebnisse/opendata.html). Diese sogenannten offenen Daten können zur maschinellen Weiterverarbeitung genutzt werden.

 

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