Presse

Pressemitteilung Nr. 12/24 vom 20. März 2024

Europawahl 2024: Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses am 29. März 2024

WIESBADEN – Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, entscheidet der Bundeswahlausschuss in der ersten Sitzung zur Europawahl 2024 über die Zulassung von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Die Sitzung findet an Karfreitag, dem 29. März 2024 um 11:00 Uhr in Berlin im Deutschen Bundestag, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Europawahlgesetz entscheidet der Bundeswahlausschuss am 72. Tag vor der Wahl über die Zulassung der von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereichten Listen für einzelne Bundesländer und der gemeinsamen Listen für alle Bundesländer. Dieser Tag fällt in diesem Jahr auf Karfreitag.

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzenden sowie acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richterinnen oder Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, für die jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vorgesehen ist. Der Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2024 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Funktion Person Funktion Person
Vorsitzende Dr. Ruth Brand
Bundeswahlleiterin
Stellvertreter Heinz-Christoph Herbertz
Stellvertretender Bundeswahlleiter
Beisitzer Dr. Stefan Birkner (FDP) Stellvertreterin Daniela Masberg-Eikelau (FDP)
Beisitzer Prof. Dr. Michael Brenner (CDU) Stellvertreter Jens Gnisa (CDU)
Beisitzer Ates Gürpinar (DIE LINKE) Stellvertreterin Katina Schubert (DIE LINKE)
Beisitzerin Petra Kansy (CDU) Stellvertreterin Gabriele Hauser (CDU)
Beisitzerin Dr. Anna von Notz (GRÜNE) Stellvertreter Justus Duhnkrack (GRÜNE)
Beisitzer Roman Reusch (AfD) Stellvertreter Carsten Hütter (AfD)
Beisitzer Dr. Johannes Risse (SPD) Stellvertreterin Heike Werner (SPD)
Beisitzerin Amelie Singer (CSU) Stellvertreter Björn Reich (CSU)
Mitglied Petra Hoock
Richterin am Bundesverwaltungsgericht
Stellvertreter Prof. Dr. Günter Burmeister
Richter am Bundesverwaltungsgericht
Mitglied Dr. Stefan Langer
Richter am Bundesverwaltungsgericht
Stellvertreterin Dr. Stephanie Gamp
Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Umfangreiche Informationen zur Europawahl 2024 bietet das Internet-Angebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Wichtige Hinweise:

Alle Medienvertreter/-innen benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.

Alle anderen Besucher/-innen müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Mittwoch, dem 27. März 2024, 18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Daten der Besucher/-innen werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Wer sich vorab nicht anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Sitzung wird live im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Im Nachgang ist sie in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de/mediathek) abrufbar.

 

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt