Pressemitteilung Nr. 06/24 vom 21. Februar 2024
Europawahl 2024: Bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland
WIESBADEN – Bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein, davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer.
Unter diesen Wahlberechtigten befinden sich schätzungsweise 60,9 Millionen Deutsche, die von Amts wegen wahlberechtigt sind. Daneben können an der Wahl außerdem rund 4,1 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um Staatsangehörige aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Eine Wahlteilnahme in Deutschland setzt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis voraus. Dieser muss entweder zu einer Europawahl seit 1999 gestellt worden sein oder noch bis zum 19. Mai 2024 in der wohnhaft gemeldeten Gemeinde gestellt werden. Bei der Wahl zum 9. Europäischen Parlament im Jahr 2019 waren in Deutschland 0,2 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger in ein Wählerverzeichnis eintragen.
Informationen zum Wahlrecht der Unionsbürgerinnen und -bürger sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) im Bereich Europawahl 2024 → Informationen für Wählende → Unionsbürgerinnen und -bürger nachzulesen.
Unter den Wahlberechtigten befinden sich etwa 4,8 Millionen (2019: 3,7 Millionen) potenzielle deutsche Erstwählerinnen und -wähler. Hinzu kommen bis zu 0,3 Millionen (2019: 0,2 Millionen) junge Unionsbürgerinnen und -bürger. Die gegenüber der letzten Europawahl erhöhte Zahl ergibt sich aufgrund der Änderung des Europawahlgesetzes: Zum ersten Mal können bei Europawahlen auch 16- und 17-Jährige teilnehmen.
Alter von ... bis ... Jahren3 | Insgesamt | Deutsche | EU-Staatsangehörige4 | ||||||
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zusammen | Frauen | Männer | zusammen | Frauen | Männer | zusammen | Frauen | Männer | |
16 - 29 | 9,5 | 4,7 | 4,9 | 8,8 | 4,3 | 4,5 | 0,8 | 0,4 | 0,4 |
30 - 49 | 19,3 | 9,5 | 9,8 | 17,5 | 8,7 | 8,9 | 1,8 | 0,8 | 1,0 |
50 - 64 | 17,4 | 8,8 | 8,7 | 16,5 | 8,3 | 8,2 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
65 und mehr | 18,6 | 10,4 | 8,3 | 18,1 | 10,1 | 8,0 | 0,5 | 0,3 | 0,3 |
Insgesamt | 64,9 | 33,3 | 31,7 | 60,9 | 31,4 | 29,5 | 4,1 | 1,9 | 2,2 |
darunter: | |||||||||
Erstwähler/-innen5 | 5,1 | 2,5 | 2,6 | 4,8 | 2,3 | 2,5 | 0,3 | 0,1 | 0,2 |
1 Grundlage ist der Bevölkerungsbestand auf Basis des Zensus 2011.
2 Bei der Summierung nach Altersgruppen können sich geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben, da die Einzelwerte auf- beziehungsweise abgerundet sind.
3 Im Jahr 2024 erreichtes Alter.
4 In Deutschland wohnhafte, grundsätzlich wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Ihre Wahlteilnahme in Deutschland setzt einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraus.
5 Geborene im Zeitraum zwischen 27. Mai 2001 und 9. Juni 2008.
Deutschland wird weiterhin mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Nach Abstimmung über einen Vorschlag des Europäischen Rates am 12. September 2023 erhöht sich zur nächsten Wahlperiode die Gesamtzahl der Abgeordneten von derzeit 705 auf 720. Je einen weiteren Sitz erhalten: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, Slowakei und Slowenien. Je zwei weitere Sitze erhalten: Frankreich, Niederlande und Spanien. Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten.
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