Pressemitteilung Nr. 30/19 vom 24. Mai 2019
Europawahl 2019: Am 26. Mai wählen gehen!
WIESBADEN/BERLIN – Am 26. Mai 2019 werden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gewählt. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, haben die Wahllokale in Deutschland am Sonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Wahl für die Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler auf die künftigen politischen Entscheidungen in der Europäischen Union ruft der Bundeswahlleiter alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen. Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis – ausweisen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch heute bis 18:00 Uhr beantragen, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt