Europawahl 2024

Wahlprüfung

Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden. Das Grundgesetz gibt vor, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Seine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob das festgestellte Ergebnis der Wahl rechtmäßig zustande gekommen ist.

Der Bundestag wird jedoch nur auf Einspruch hin tätig.

Rechtsgrundlagen

Artikel 41 GG
§ 26 EuWG
WPrüfG mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e), des § 14 S. 2 und des § 16 Abs. 2 und 3
§ 48 BVerfGG