- Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024)
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
- Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 29. April bis 19. Mai 2024)
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.
- Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (= ab 20. Mai 2024)
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Rechtsgrundlagen
§§ 15, 17 EuWO
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