Deutsche im Ausland
Für die Wiederholungswahl wird ein neues Wählerverzeichnis erstellt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin teilnehmen, müssen sie rechtzeitig vor der Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim zuständigen Bezirksamt stellen.