Die Unterlagensammlung
Neben der Vorbereitung und Durchführung der Bundestags- und Europawahlen gehört insbesondere auch die Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen zu den Aufgaben der Bundeswahlleiterin.
Diese bei der Bundeswahlleiterin geführte Sammlung ist öffentlich einsehbar und hat den Zweck, die Publizität der deutschen Parteienlandschaft zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger sowie Medien sollen die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild der Zielsetzungen, des Selbstverständnisses und der inneren Strukturen der jeweiligen Parteien anhand der hinterlegten Satzungen und Programme machen zu können.
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 3 PartG