18. Juni 2026
Bericht der Wahlkreiskommission übergeben
Am 17. Juni 2026 hat die Wahlkreiskommission ihren Bericht für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages an den Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Herrn Bernd Krösser, übergeben.
Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält. Für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatte sie überdies die geänderten Abweichungskorridore für die Größe der Wahlkreise zu berücksichtigen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nunmehr von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 10 % (zuvor 15 %) nach oben oder unten abweichen. Eine Neuabgrenzung ist nun zwingend, wenn die Abweichung mehr als 15 % (zuvor 25 %) beträgt. Diese Neuregelung im Bundeswahlgesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit leistet sie als unabhängiges Sachverständigengremium maßgebliche Vorarbeit für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl.
Das Bundesministerium des Innern wird den Bericht der Wahlkreiskommission dem Deutschen Bundestag zuleiten. Der Bericht wird außerdem vom Parlament in Form einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht einen Hinweis auf die Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache im Bundesanzeiger.