31. Juli 2024
Bundesverfassungsgericht: Entscheidung zur Wahlrechtsreform 2023
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 30. Juli 2024 entschieden, dass das mit der Wahlrechtsreform 2023 eingeführte Zweitstimmendeckungsverfahren im Bundeswahlgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz hingegen verstößt derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerbenden in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.
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