Pressemitteilung Nr. 35/24 vom 7. Juni 2024
Europawahl 2024: Repräsentative Wahlstatistik liefert Ergebnisse zum Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht
WIESBADEN – Bei der 10. Direktwahl zum Europaparlament am 9. Juni 2024 in Deutschland wird, wie auch bei den bisherigen Europawahlen, eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, werden dabei in knapp 2.350 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist dabei oberstes Gebot. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik kann bei Europa- und Bundestagswahlen das Wahlverhalten nach Geschlecht, Geburtsjahresgruppen sowie die Struktur der Wählerinnen und Wähler sowie Nichtwählerinnen und Nichtwähler im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. Für das Bundesgebiet sind auch Ergebnisse zum Stimmverhalten bei der Urnen- und Briefwahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen möglich.
Für die repräsentative Wahlstatistik wurden als Stichprobe etwa 1.900 Urnen- und 450 Briefwahlbezirke aus den insgesamt etwa 90.000 Urnen- und Briefwahlbezirken zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen verwendet.
Aus dem Wählerverzeichnis werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung Wahlberechtigte sowie Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch diverse Vorkehrungen gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Für die Wahlstatistik ausgewählte Urnenwahlbezirke müssen bei der Europawahl 2024 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Ausgewählte Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Europawahl 2019 mindestens 400 Wählerinnen und Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.
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