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Pressemitteilung Nr. 25/24 vom 21. Mai 2024

Europawahl 2024: Frist zur Berichtigung der Wählerverzeichnisse endet bald

WIESBADEN – Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, umgehend mit ihrer zuständigen Gemeinde zu klären, ob sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Noch bis zum 24. Mai 2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten zu überprüfen. Wer Angaben für unrichtig oder unvollständig hält, sollte dies mit der Gemeindebehörde klären und gegebenfalls bis zum 24. Mai 2024 Einspruch nach § 21 der Europawahlordnung (EuWO) bei der Gemeindebehörde einlegen.

Weitere Informationen zum Vorgehen finden sich im Informationsangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

 

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