Pressemitteilung Nr. 25/19 vom 17. Mai 2019
Europawahl 2019: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
WIESBADEN – Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl in Deutschland am 26. Mai 2019 wählen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, müssen die Wahlberechtigten dafür im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis – ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt