Presse

Pressemitteilung Nr. 20/2014 vom 16. Mai 2014

Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne

WIESBADEN – Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl am 25. Mai 2014 wählen. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dafür aber Voraussetzung, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt