Pressemitteilung Nr. 20/25 vom 19. Februar 2025
Bundestagswahl 2025: Wahlbriefe sollten umgehend abgesendet werden
WIESBADEN – Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, müssen Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief am 23. Februar 2025 nach 18:00 Uhr ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Briefwahl geben die Pressemitteilungen vom 9. Januar 2025 und vom 6. Februar 2025.
Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.
Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.
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