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Pressemitteilung Nr. 06/25 vom 14. Januar 2025

41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen

WIESBADEN – 41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

An der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 war nach den Feststellungen des Bundeswahlausschusses 53 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet worden. Davon hatten letztlich 47 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teilgenommen.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Im 20. Deutschen Bundestag vertretene Parteien nach Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl:

  Kurzbezeichnung Parteiname
1. SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2. CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
3. GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4. FDP Freie Demokratische Partei
5. AfD Alternative für Deutschland
6. CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
7. Die Linke Die Linke

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien in alphabetischer Reihenfolge:

  Kurzbezeichnung Parteiname
8. BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
9. BSW Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
10. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER

Folgende 31 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):

  Kurzbezeichnung Parteiname Zusatzbezeichnung (nur, wenn im Wahlverfahren verwendet)
1. BP Bayernpartei
2. MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
3. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
4. Gartenpartei Gartenpartei
5. PdH Partei der Humanisten Fakten, Freiheit, Fortschritt
6. dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
7. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
8. MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
9. Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland
10. UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
11. Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
12. FREIE SACHSEN FREIE SACHSEN
13. Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
14. Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen
15. CSC Cannabis Social Club
16. MERA25 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
17. ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei
18. SSW Südschleswigscher Wählerverband
19. LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
20. Die LIEBE Die LIEBE Europäische Partei
21. Volt Volt Deutschland
22. WerteUnion WerteUnion
23. DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
24. SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
25. Verjüngungsforschung Partei für Verjüngungsforschung
26. PdF Partei des Fortschritts
27. sonstige DIE SONSTIGEN X
28. DrA Dr. Ansay Partei
29. DIE NEUE MITTE DIE NEUE MITTE Zurück zur Vernunft.
30. V-Partei³ V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
31. PIRATEN Piratenpartei Deutschland

Den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hat der Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. DIE SONSTIGEN (sonstige) hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben, so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln muss und der 5-Prozent-Klausel unterliegt.

Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen bzw. als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.

 


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