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Pressemitteilung Nr. 02/25 vom 8. Januar 2025

Bundestagswahl 2025: 56 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung angezeigt

WIESBADEN – Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr haben 56 Parteien und politische Vereinigungen der Bundeswahlleiterin angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2025 beteiligen wollen.

Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.

Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige bei der Bundeswahlleiterin eingereicht (Reihenfolge nach Eingang):

  Kurzbezeichnung Parteiname Zusatzbezeichnung (nur, wenn im Wahlverfahren verwendet)
1 PfM Partei für Motorsport
2 BP Bayernpartei
3 Bündnis GRAL BündnisGRAL - Ganzheitliches Recht Auf Leben
4 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
5 IBD Identitäre Bewegung e.V.
6 PDR Partei der Rentner Landesverband Berlin
7 BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
8 APPD Anarchische Pogo-Partei Deutschlands
9 Anarchie-Partei
10 Anarcho-Partei
11 iNSDAP interNationalSozialistische Deutsche ArbeiterPartei
12 Ultranation
13 Gartenpartei Gartenpartei
14 PdH Partei der Humanisten Fakten, Freiheit, Fortschritt
15 Vereinigte Direktkandidaten
16 dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
17 Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
18 MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
19 PDR Partei der Rentner
20 ZRSD Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland
21 Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland
22 DG Die Guten
23 BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
24 UNABHÄNGIGE UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
25 Partei Orange
26 DE2040 Deutschland 2040
27 Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
28 FREIE SACHSEN FREIE SACHSEN
29 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
30 Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen
31 CSC Cannabis Social Club
32 MERA25 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
33 ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei
34 VPD Volksstimmen-Partei-Deutschland
35 SSW Südschleswigscher Wählerverband
36 IDA Initiative für Demokratie und Aufklärung
37 LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
38 Die LIEBE Die LIEBE Europäische Partei
39 Volt Volt Deutschland
40 WerteUnion WerteUnion
41 DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
42 SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
43 Verjüngungsforschung Partei für Verjüngungsforschung
44 THP Thüringer Heimatpartei
45 A L AL ( Partei )
46 PdF Partei des Fortschritts
47 sonstige DIE SONSTIGEN X
48 DrA Dr. Ansay Partei
49 DIE NEUE MITTE DIE NEUE MITTE Zurück zur Vernunft.
50 V-Partei³ V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
51 Bund Köln
52 PIRATEN Piratenpartei Deutschland
53 Unity Party of Germany
54 SAI4Paris Brücke Partei
55 Döner Partei Deutsche Partei für die ökonomische Neuordnung essentieller Ressourcen
56 Wachstumswandel

Über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl als Voraussetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen entscheidet der Bundeswahlausschuss spätestens am 40. Tag vor der Bundestagswahl (§ 18 Absatz 4 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 b) Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag). Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet daher spätestens am 14. Januar 2025 im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. Hierüber informiert die Bundeswahlleiterin in einer gesonderten Pressemitteilung am 8. Januar 2025.

Wahlvorschläge von Parteien müssen bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitungen oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen.

Aber nicht nur Parteien können Wahlkreisbewerbende nominieren; auch Gruppen von Wahlberechtigten eines Wahlkreises können andere Kreiswahlvorschläge für sogenannte „Einzelbewerbende“ bis zum 20. Januar 2025, 18:00 Uhr bei den Kreiswahlleitungen einreichen.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden je nach Zuständigkeit die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 24. Januar 2025. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 und § 26 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.

 


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